Allgemeine Geschäftsbedingungen
Filmemacherin Nina Schmitz
GalaxyON Production
Januar 2007
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Filmemacherin Nina Schmitz,
GalaxyON Production und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge. Die Geschäftsbedingungen
gelten als vereinbart, wenn Aufträge an die Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production
vergeben werden. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich
festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB's des Auftraggebers in Aufträge
wird vorsorglich widersprochen.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Herstellung des Filmwerkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt aufgrund des vom
Auftraggeber genehmigten bzw. von ihm zur Verfügung gestellten Drehbuches zu den im
Produktionsvertrag bzw.dem akzeptierten Anbot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die von der
Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Treatments,
Drehbücher, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben in ihrem geistigen Eigentum,
soferne diese im Film keine Verwendung finden oder soferne dafür kein Honorar vereinbart worden
ist. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der
ausdrücklichen Zustimmung der Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production.Vom Auftraggeber
gelieferte Unterlagen können von diesem zurückverlangt werden.
1.2. Im Produktionsvertrag bzw.im akzeptierten Anbot ist bereits zu vermerken, für welche
Verbreitungsgebiete, Medien und Zeiträume das Filmwerk herzustellen ist.
1.3. Die Vorentwürfe, Vorschläge, Drehbücher, Zeichnungen, Fotografien und Filme sowohl für Print-
bzw. Weberzeugnisse dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von der Filmemacherin Nina Schmitz,
GalaxyON Production weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede
vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
1.4. Bei Verstoß gegen Punkt 1.3. hat der Auftraggeber Nina Schmitz, GalaxyON Production eine
Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
1.5. Nina Schmitz, GalaxyON Production überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte nach Absprache, zeitlicher und räumlicher
Begrenzung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Nina Schmitz, GalaxyON Production bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht
eingeräumt wurde, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der
Eigenwerbung zu verwenden.
1.6. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen
Nina Schmitz, GalaxyON Production und dem Auftraggeber. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen
auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.7. Die Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production hat das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf
Namensnennung, ist er verpflichtet, der Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production eine
Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das
Recht von der Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production, bei konkreter Schadensberechnung
einen höheren Schaden geltend zu machen.
2. Angebote/ Zahlungsbedingungen
2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und
ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen, soweit nicht anders vereinbart. Das Mahnwesen und die
Berechnung der Verzugszinsen halten sich an das „Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen”.
2.2. Soferne nicht anders vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
1/3 bei Auftragserteilung
1/3 bei Drehbeginn
1/3 bei Lieferung der Erstkopie
Bei Auftragsproduktionen unter Euro 50.000,-- gilt
1/2 bei Auftragserteilung
1/2 bei Lieferung der Erstkopie
Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe der Sekundärmarktrendite plus 3
% ab Fälligkeit berechnet.
2.3. Wird die Leistung erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt oder sind
abweichende Wünsche des Auftraggebers zum genehmigten Treatment gewünscht, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Leistung zu zahlen, bzw die
Mehrkosten seiner Wunschveränderungen zu übernehmen.
2.4. Die Angebote sind unverbindlich und freibleibend, längstens gültig für 8 Wochen nach
Abgabedatum.
3. Fremdleistungen
3.1. Die Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production ist berechtigt, bei einem weiteren
Unternehmen die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen in eigenem Namen quasi als
Vermittler zu bestellen. Somit gelten für den Auftraggeber nunmehr die AGB's des Fremdanbieters.
3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von der
Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber
verpflichtet, der Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der
Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von
Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.)
werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die
Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Die Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien
und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Filmemacherin Nina Schmitz,
GalaxyON Production ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu
vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat die Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production dem Auftraggeber Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von der Filmemacherin
Nina Schmitz, GalaxyON Production verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt
der Auftraggeber.
5.4. Die Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production haftet außer bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von der
Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern,
Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
6. Haftung / Inhalte
6.1. Die Filmemacherin Nina Schmitz, GalaxyON Production haftet nur für Schäden, die sie selbst oder
ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die
aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.